EEB eG
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Der Bayernbonus...

... fördert Investitionen am Anlagenstandort und unterstützt den genossenschaftlichen Zusammenschluss der EEB eG

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Der Bayernbonus

Premiumstromkunden unterstützen mit dem Bayernbonus die EEB eG sowie die dezentralen Bürgerenergieanlagen. Diesen Bonus, in Höhe von 1,5 Cent pro Kilowattstunde leiten unsere Kooperationspartner zu 100% an die EEB eG und deren Mitglieder weiter.
  • 0,5 Cent/kWh fließen im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung direkt an die EEB eG, um deren Geschäftsbetrieb zu unterstützen. Dadurch können sich die Anlagenbetreiber Bayerns zusammenschließen und sich im Sinne einer nachhaltigen Bürgerenergiewende engagieren. Diese Unterstützung ist notwendig, damit unsere Mitglieder gemeinsam im täglichen Wettkampf gegen  finanzstarke Konzerne bestehen und ein Gegengewicht dazu schaffen können. Gleichzeitig organisieren wir damit unsere Öffentlichkeitsarbeit und investieren gemeinschaftlich in Maßnahmen zum Gelingen der dezentralen Bürgerenergiewende.

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  • 1,0 Cent/kWh fließen in einen "Investitions-Fördertopf", der an die EEB-Mitgliedsanlagen verteilt wird. Mit diesem Schritt werden die notwendigen Investitionen für die Energiewende am Anlagenstandort gefördert wodurch sich unsere Mitgliedsanlagen immer auf dem aktuellen Stand der Technik befinden. Trotz oftmals erdrückender Bankkredite und engen Kalkulationen, können dadurch Investitionsanreize in ganz Bayern geschaffen werden. Unsere Kooperationspartner bilden dazu jeweils für einen Zeitraum von 10 Jahren Rückstellungen (Investitionsguthaben) für alle EEB-Mitglieder, die ausschließlich für Investitionen abgefragt werden können.

    Ein Zuschussanspruch für ein EEB-Mitglied besteht, wenn es
    1. Investitionen tätigt (auch als Sicherheit für Investitionsdarlehen),
    2. die entsprechenden Rechnungen bei der EEB-Geschäftsstelle einreicht
    3. und die EEB-Geschäftsstelle diesen Vorgang den Kooperationspartnern bestätigt.

    Die Verteilung dieses Fördertopfes erfolgt dabei entsprechend der jährlich produzierten Kilowattstunden eines Mitglieds. Mitglieder die zu einem späteren Zeitpunkt, im Laufe eines Jahres, eintreten erhalten somit einen geringeren Anspruch für das entsprechende Jahr.


    Im Rahmen der jährlichen Generalversammlung der EEB eG entscheiden sich die Mitglieder auf Vorschlag der Vorstandschaft zudem, ob ein gewisser Anteil aus dem Fördertopf direkt an die EEB eG fließen soll. Dies ermöglicht beispielsweise gemeinsame und größere Investitionen, die dann allen zur Verfügung stehen.

Arten der Investition im Rahmen des Investitionsguthabens:
  1. Ausbau: z.B. in die Betriebserweiterung
  2. Effizienz: z.B. in neue Technologien
  3. Steuerung: z.B. in die bedarfsgerechte Stromproduktion
  4. Speicherung: z.B. über Batteriespeicher oder Methanisierung von Überstrommengen
  5. intelligente Vernetzung: z.B. zur Vernetzung aller EEB-Mitgliedsanlagen im Rahmen eines virtuellen Kraftwerks


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